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Wo ist das Halten verboten?
Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Über Schachtdeckeln
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Beim Halten von Fahrzeugen muss man einige wichtige Regeln beachten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Die Antwortoption 1 ist korrekt, da das Halten auf Fußgängerüberwegen und bis zu 5 Meter davor ausdrücklich verboten ist, um Fußgängern eine ungehinderte Sicht und sicheren Überweg zu ermöglichen.
Option 2 ist ebenfalls relevant, da das Halten unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen auch problematisch sein kann, weil es die Sicht für nachfolgende Fahrzeuge und wartende Fußgänger behindert.
Option 3 ist nicht verboten zu halten, da das Halten über Schachtdeckeln in der Regel erlaubt ist, solange keine spezifische Verkehrsregelung dagegen spricht.
Die Kombination der ersten beiden Optionen ist notwendig, um ein sicheres Überqueren der Straße für Fußgänger zu gewährleisten und mögliche Gefahren für den Verkehr zu vermeiden.
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