Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Wo ist das Halten verboten?
Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Über Schachtdeckeln
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Das Halten ist auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 Metern davor verboten, um die Sicht auf querende Fußgänger nicht zu behindern und ihre Sicherheit zu gewährleisten. Hinter Fußgängerüberwegen sowie über Schachtdeckeln ist Halten grundsätzlich erlaubt, solange keine anderen Verbote oder Gefahren bestehen. Merke dir: Vor und direkt auf Zebrastreifen darfst du weder parken noch halten.
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