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Wo ist das Halten verboten?
Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Über Schachtdeckeln
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Das Halten ist auf Fußgängerüberwegen und bis zu 5 Meter davor verboten, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Fahrzeuge dürfen dort nicht anhalten, damit Fußgänger den Überweg gut erkennen und ungehindert passieren können. Dieses Verbot verhindert Sichtbehinderungen und sorgt dafür, dass Fußgänger schnell und sicher über die Straße gehen können. Hinter Fußgängerüberwegen gilt dieses Halteverbot hingegen nicht, deshalb ist die Antwort 2 nicht korrekt. Das Halten auf Schachtdeckeln ist in den Verkehrsregeln nicht ausdrücklich verboten, daher ist auch Antwort 3 falsch.
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